Wenn Sie Ihr zweites Kind unmittelbar nach Auslaufen des Elterngeldes für Ihr erstes Kind bekommen, ist das Elterngeld nach diesem „Turbo-Modell“ für ihr zweites Kind genau so hoch wie beim Erstkind. Unter Berücksichtigung des sechswöchigen Mutterschaftsgeldes müsste Ihr zweites Kind spätestens vierzehn Monate nach dem ersten geboren sein. Doch das ist noch nicht alles. Zusätzlich erhalten Sie noch den Geschwister-Bonus in Höhe von 10 Prozent vom Elterngeld, mindestens 75 Euro monatlich. Maximal sind das dann 180 Euro (10 Prozent von 1.800 Euro).
Im Umkehrschluss heißt das jedoch auch, dass Sie nur den Minimalsatz von 300 Euro plus 75 Euro monatlich bekommen, wenn Ihr zweites Kind 24 Monate nach der Geburt Ihres ersten Kindes geboren wird und Sie zwischenzeitlich nicht gearbeitet haben.
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Besteuerung von Ferienjobs: Schüler und Studenten, die in den Ferien jobben, müssen in der Regel keine Steuern zahlen. In der Steuerklasse I sind Bruttolöhne bis zu 916 Euro pro Monat (10.992 Euro pro Jahr) steuerfrei. Die meisten Ferienjobber bleiben auf das Gesamtjahr gesehen unter dieser Grenze. Verdient ein Student aber z. B. während eines dreimonatigen Ferienjobs monatlich 1.500 Euro, behalten Arbeitgeber davon aber rund 375 Euro Lohnsteuern ein. Dieses Geld kann man sich aber im Rahmen der Jahressteuererklärung wieder zurückholen. Als Nachteil bleibt die zeitliche Verzögerung.




