Darum ist eine zusätzliche Altersvorsorge für die Zeit der Rente mehr als sinnvoll. Zu diesem Zweck werden gerne Lebensversicherungen abgeschlossen. Welche ist als Vorsorge am besten geeignet?
Zwei verschiedene Versicherungen
Ein Vergleich der Anbieter und Angebote zahlt sich auf alle Fälle aus. Grundsätzlich gibt es zwei Varianten von Lebensversicherungen:
- Die Risikolebensversicherung kommt nur zur Auszahlung an die Angehörigen, wenn der Versicherte stirbt. Ansonsten verfallen die Beiträge. Sie ist dadurch also keine Kapitalanlage sondern rein finanzieller Schutz der Angehörigen. Dafür sind die Beiträge geringer als bei der Kapitallebensversicherung.
- Die Kapitallebensversicherung ist im Grunde eine langfristige Spareinlage, darum sind die Beiträge auch deutlich höher als bei der Risikolebensversicherung. Nach Abzug von Bearbeitungsgebühren und Zusatzleistungen wie z.B. einem eingebundenen Berufsunfähigkeitsschutz oder einem Risikoanteil wird das Kapital nach Vertragsablauf ausgezahlt. Wahlweise als monatliche Zusatzrente oder als eine Summe beim Eintritt ins Rentenalter. Wichtig ist auch, sich über die Versteuerung der Erträge Gedanken zu machen.
Was ist zu beachten?
Sich selbst darüber klar zu werden, welches Ziel mit dem Abschluss einer Lebensversicherung erreicht werden soll, ist der erste Schritt. Geht es um die Absicherung der Familie oder auch um die eigene im Alter?
- Vergleichen Sie Angebote und Beiträge und besprechen Sie Ihre Ziele mit einem Berater der Bank oder Versicherung.
- Eine Alternative als Kapitalanlage ist der Abschluss einer separaten Geldanlage und einer Risikolebensversicherung.
- Wenn Sie eine Kapitallebensversicherung abschließen wollen, um sie als Geldanlage zu nutzen, sollten Sie sie am besten von Zusatzleistungen frei halten. Das erhöht den Sparanteil.
- Bei neuen Verträgen mit einer Einmalzahlung wird der Sparanteil zur Hälfte besteuert (bei einer Laufzeit von wenigstens 12 Jahren und einer Auszahlung nach dem 60. Geburtstag). Bei allen anderen Verträgen wird der gesamte Betrag besteuert. Generell gilt, je später die Auszahlung, desto niedriger die Besteuerung.
- Wird die Zusatzrentenzahlung gewählt, wird nur der „Ertragsanteil“ besteuert, der sich nach dem Alter des Versicherungsnehmers richtet.
Weiterführende Literatur




