Der Begriff geht zurück auf den Initiator und früheren Arbeitsminister, Walter Riester. Die Förderung besteht aus Zulagen und steuerlichen Abzugsmöglichkeiten. Insbesondere für Familien mit Kindern ist die Riester Rente die ideale Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge. Die Riester Rente ist in letzter Zeit durch einige kritische Fernsehbeiträge stark ins Gerede gekommen. Lohnt sich also noch der Abschluss eines Riester-Vertrages? Wie können Selbstständige riestern?
Anspruch auf Förderung der Eigenvorsorge haben alle Arbeitnehmer/innen, die Beiträge zur Sozialversicherung bezahlen, nicht erwerbstätige Eltern während der Kindererziehungszeit, geringfügig Beschäftigte, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Empfänger von Arbeitslosengeld. Bei Ehepaaren reicht es aus, wenn ein Partner diese Anforderungen erfüllt, so dass auch Selbstständige „riestern“ können. Keine Zulagen erhalten:
- Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind,
- Personen, die sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern,
- Mitglieder berufsständischer Versorgungen (z. B. Apotheker, Ärzte und Tierärzte),
- geringfügig versicherungsfrei Beschäftigte,
- Altersrentner,
- nicht rentenversicherungspflichtige Studenten.
Sie können die Anlageform selbst wählen. Sie müssen jedoch zertifiziert sein, um die Zulage in Anspruch nehmen zu können. Infrage kommen z. B. Banksparplan, Investmentfonds oder private Rentenversicherung. Überprüfen Sie bestehende Verträge auf die Möglichkeit, sie umzustellen. Es muss nicht immer eine neue Geldanlage sein. Auch laufende Verträge und Policen können förderfähig sein, wenn sie auf die neuen Bedingungen umgestellt werden.
Die staatliche Förderung ist attraktiv. Vom Staat erhalten Sie pro Jahr eine Grundzulage von 154 Euro (308 Euro für Verheiratete). Für jedes Kind bekommen Sie zusätzlich 185 Euro, für jedes ab 2008 geborene Kind sogar 300 Euro. Die volle Zulage erhalten Sie, wenn Sie 4 Prozent Ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens minus Zulage selbst zahlen. Die Zulage wird Ihrem Vorsorgevertrag gut geschrieben (nicht ausgezahlt). Wer weniger spart, erhält auch weniger Zulage. Pro Jahr müssen Sie mindestens einen Sockelbetrag von 60 Euro selbst zahlen, um Zulage zu erhalten.
Weiterhin können Sie Ihre Beiträge (abzüglich Grundzulage) bis maximal 2.100 Euro als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
Für Berufseinsteiger unter 25 Jahre gibt es seit dem 1.1.2008 einen Berufseinsteigerbonus: 200 Euro zusätzliche Grundzulage im ersten Jahr.
Beantragen Sie die Förderung. Seit 2005 müssen Sie nur noch einmal einen Antrag stellen, um die Förderung (Zulage) zu erhalten. Die bürokratische jährliche Antragstellung ist aufgrund der Negativerfahrungen weggefallen.
Gesetzliche Einschränkungen
Um Missbrauch auszuschließen, hat der Gesetzgeber eine Reihe von Einschränkungen beschlossen. So kann die angesparte Summe bei Rentenbeginn nur bis zu 30 Prozent ausgezahlt werden, ohne die Zulage zurückzahlen zu müssen. Der Rest wird ratierlich als Leibrente gezahlt. Alle Auszahlungen sind dann voll steuerpflichtig. Stirbt ein Riester-Sparer vor Rentenbeginn, so müssen die Zulagen und Steuervergünstigen zurückgezahlt werden, wenn sie nicht auf den Vertrag des Ehepartners übertragen werden. Außerdem kann ein Riester-Vertrag nicht verpfändet oder abgetreten werden.
Kritische Stimmen zur Riester-Rente
Für einiges Aufsehen sorgte vor einigen Wochen ein Beitrag der Fernsehsendung Monitor. Darin wurde publik, dass Riester-Sparer, die im Rentenalter noch staatlicher Unterstützung bedürfen (Hartz IV), nichts von der Riester-Rente haben, da sie die Auszahlungen anrechnen müssen. Solche Personen hätten im Laufe der Ansparphase umsonst gespart und würden im Vergleich zu Personen, die nichts für ihre private Absicherung getan haben und im Alter auch Hartz IV bekommen, benachteiligt. Besser wäre es, so der Tenor, das Geld zu verkonsumieren. Vernachlässigt wird dabei, dass nur wenige davon betroffen sind und keiner vorher weiß, ob er davon betroffen sein wird.
In einem anderen Beitrag wurde kritisiert, dass die staatlichen Zulagen Augenwischerei seien und von den höheren (versteckten) Gebühren und komplizierten Rentenberechnungsmethoden der Versicherungen wieder „aufgefressen“ würden. Prüfen Sie daher genau die Verträge und vergleichen Sie die Angebote mehrerer Gesellschaften.
Weiterführende Literatur




