26.05.2009

Risiko Anlageberatung

Bei Geldverlust haftet die Bank nur selten

Es ist ärgerlich, wenn der Familie sauer verdientes Geld verloren geht, da in Aktien und in Zertifikate unsicher investiert wurde. Gerade in Zeiten der Finanzkrise sind Verbraucher verunsichert, wie sie ihr Geld anlegen sollen, wenn sie sich für die Zukunft absichern wollen. Was aber, wenn sich die gewählte Anlage als unsicher erweist und Sie Ihr Geld tatsächlich verlieren? Können Sie die Bank für den Verlust haftbar machen?

Pflichten der Bank

Jedes Beratungsgespräch wird dokumentiert, eine Auflage der Finanzaufsicht. Diese Dokumentation kann aber auch als Beweissicherung dienen, ob die Bank ihren Pflichten nachgekommen ist. So ist jede Bank verpflichtet, anleger- und objektgerecht zu beraten. Als Kunde sollten Sie schon im ersten Gespräch ganz deutlich machen, welches Risiko bei der Geldanlage Sie eingehen wollen oder was Sie an Zinsen erreichen möchten. Dann kann der Kundenberater ein geeignetes Angebot zusammenstellen. Verstößt er bewusst dagegen und Sie können das nachweisen, können Sie die Bank haftbar machen.

Der Kunde trägt das Risiko

Jede Entwicklung der Finanzmärkte kann auch ein Profi nicht voraussehen. Nach dem Kauf und der Unterschrift trägt der Kunde das alleinige Risiko. Hat der Kunde aber nach einer Markteinschätzung gefragt und der Berater hat ihm aktuelle Marktrisiken bewusst verschwiegen, kann die Bank in einem Rechtsstreit haftbar gemacht werden.

Was sollten Sie vor einer Geldanlage tun?

  • Lassen Sie sich von verschiedenen Geldinstituten beraten.
  • Machen Sie in Ihrem Beratungsgespräch deutlich, was Sie mit der Geldanlage erreichen wollen oder welches Risiko Sie einzugehen bereit sind.
  • Nehmen Sie jemanden zum Gespräch mit, so haben Sie in einem eventuellen Streitfall einen Zeugen.
  • Fragen Sie lieber zweimal nach, bevor Sie unterschreiben.
  • Versuchen Sie dem Kundenberater Ihr Vorwissen klar zu machen, danach kann er sich bei der Beratung richten. Sind Sie ein erfahrener Anleger, der bereits häufiger beraten wurde, darf die Beratung auch kürzer und nicht so umfangreich stattfinden.

Weiterführende Literatur

Tenhagen, H.-J.: Sicher anlegen in der Krise, 2008.

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